Zu den Stromkosten – Die Sozialgerichtsbarkeit hat längst Abhilfe geschaffen: “In der monatlichen Regelleistung von 345,- Euro sind Stromkosten bis zur Höhe von 20,74 Euro enthalten. Der diesen Betrag übersteigende Stromabschlag ist als Kosten der Unterkunft nach Paragraph 22 Abs. 1 SGB II zu gewähren”.
Oh du wohliger Pampers-Sozialstaat!
Handy für 30 Euro ist doch locker zu haben, evtl. auch im Paket mit dem DSL-Anschluss.
Die Sozialliestungen in Deutschland sind zu hoch im Vergleich mit dem Einkommen gering Verdienender. Der Regelsatz von 345 klingt zunächst wenig – mit allen Pamper-Leistungen drumherum kann man sich aber sehr gemütlich Einrichten. Midenstens auf dem Niveau eines Studenten oder eines “Praktikanten”. Hat man dann noch mehrere Famillienmitglieder bei gemeinsamer Haushaltsführung, ist der Hartz IV-Adel geboren.